Die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ hat meine individuelle präventive Einzelberatung wieder für die nächsten Jahre zertifiziert. Eine Prüfung ist nur nach umfangreicher Qualifikation möglich und sichert die Qualität der Beratung .
Diese Anerkennung ist Voraussetzung für eine Erstattung oder Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse.
Einen Zuschuss können Sie zusammen mit einem Kostenvoranschlag und einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung (Formular hier) bei der Krankenkasse beantragen. Die Kosten werden dann in großen Teilen übernommen – manchmal bis zu 100 %.