Zuschuss und Erstattung

Wie lassen Sie sich die Kosten für alle Angebote bezuschussen – oder sogar voll erstatten?

Ernährungstherapie – „Ich habe gesundheitliche Probleme
Wenn Ihr Arzt Ernährungstherapie aufgrund einer bestehenden Diagnose als sinnvoll erachtet, stellt er hierfür eine ärztliche Notwendigkeitbescheinigung aus. Diese Bescheinigung können Sie zusammen mit einem Kostenvoranschlag der ERNA Ernährungsakademie Föhr an Ihre Krankenkasse senden. Ihre Krankenkasse teilt Ihnen dann schriftlich mit, ob und in welcher Höhe sie die Kosten erstattet.

Ernährungsberatung und Kurse – „Ich möchte vorbeugend etwas für meine Gesundheit tun
Melden Sie sich für eins meiner zertifizierten Präventionsangebote an und entrichten Sie die Kursgebühr. Nach Kursende erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung, welche Sie mit der Bitte um Erstattung an Ihre Krankenkassen senden können. Informieren Sie sich vorab individuell bei Ihrer Krankenkasse, wie hoch der Zuschuss (i. d. R. 80-100% der Kurskosten) sein wird.

Betriebliche Gesundheitsförderung – „Ich möchte die Gesundheit meiner Mitarbeiter fördern
Sie als Arbeitgeber können meine zertifizierten Präventionsangebote bis zu einem Betrag von 600€ pro Mitarbeiter pro Jahr nach § 3 Nr. 34 EStG steuerlich absetzen.
Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bieten viele Krankenkassen zudem entsprechende Förderungen an. Wichtige Informationen dazu finden Sie z. B. bei der BGF-Koordinierungsstelle des BKK Dachverband e.V.

Außerdem können Unternehmen sich zur Ergänzung Ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements Angebote von ERNA nach eigenen Bedürfnissen und Wünschen erstellen lassen. Dabei kann die ganze Abteilung oder jeder Kollege individuell teilhaben und profitieren.

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